engagierter Ruhestand

„Beamte in Postnachfolgeunternehmen sollen weiterhin „versorgungsabschlagsfrei“ ab dem vollendeten 55. Lebensjahr in den Ruhestand gehen können. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Beamten sich bereit erklären, mindestens zwölf Monate Bundesfreiwilligendienst oder eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit zu leisten („Engagierter Ruhestand“)“

Deutscher Bundestag

Dieses Gesetz ist aktuell bis 2024 verlängert worden, so dass es jederzeit noch in Anspruch genommen werden kann. Die Regelung gilt nur für Beamte in den Postnachfolgeunternehmen

  • Deutsche Post AG,
  • Deutsche Bank AG (ehemals Deutsche Postbank AG )
  • Deutsche Telekom AG
  • Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost.

Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Beamten „in den privatisierten Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht.

Neben dem Engagement im Bundesfreiwilligendienst von mindestens zwölf Monaten erfüllen auch vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeiten die Voraussetzungen, um die Regelung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand mindestens 1.000 Einsatzstunden bei einer „gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung“ geleistet werden.

In Kürze soll es möglich sein, innerhalb des difdi die Sozialstunden des sogenannten „engagierten Ruhestands“ zu absolvieren. Sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen, finden Sie hier weitere Informationen.