Auf der Suche nach der Bundesdisziplinarkammer: Das ver­schwun­dene Gericht, lto.de v. 26.02.2022

Interview von Tanja Podolski

Die Bundesdisziplinarkammer X war ein Bundesgericht in Düsseldorf. Und es ist verschwunden. Im Interview erklärt Anwalt Robert Hotstegs, wie und warum er dieses Gericht sucht. Fest steht: Eine bekannte Entscheidung des Gerichts irritiert.

LTO: Herr Hotstegs, Sie suchen ein verschwundenes Gericht, was hat es damit auf sich?

Robert Hotstegs: Ich suche die Bundesdisziplinarkammer X (römisch 10). Das war ab 1953 für etwa 14 Jahre ein Bundesgericht in Düsseldorf. Heute kann sich offenbar niemand daran erinnern und es sieht so aus, als ob dieses Gericht kaum Spuren hinterlassen habe. Dabei war es als Disziplinargericht für Bundesbeamte zuständig und hat als solches nicht nur frische, sondern auch ältere Fälle aus den 30er und 40er Jahren, sprich der NS-Zeit, der Nachkriegs- und der Besatzungszeit entschieden. Es wundert mich, dass man darüber kaum Informationen findet und deshalb will ich die Spuren suchen – und finden.

Wie sind sie auf das Thema gestoßen?

Zufällig. Wir verteidigen seit Jahren Beamtinnen und Beamte, wenn sie beschuldigt werden, gegen Dienstpflichten verstoßen zu haben und auch Soldatinnen und Soldaten in ihren ähnlich gelagerten Disziplinarfällen vor deren Spezialgerichten. Bei diesen Truppendienstgerichten oder im Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sieht es allerdings etwas anders aus als bei sonstigen Gerichtsverfahren: Da steht vorne eine Truppendienstfahne neben der Richterbank und zwei der fünf Richterinnen bzw. Richter haben eine Uniform an.

Ich bin der Frage nachgegangen, wo und wie diese Gerichte normiert sind und stellte fest: Es gibt eine Anordnung für diese Truppendienstgerichte und eine nahezu identische Anordnung für alte Bundesdisziplinargerichte. Diese Gerichte gibt es nicht mehr, aber die alte Anordnung des Bundespräsidenten, die existiert noch. Der hat angeordnet, wie die Richter:innen und Bundesdisziplinaranwält:innen sich zu kleiden haben.

Die Vorsitzenden der Bundesdisziplinarkammern trugen danach nicht nur eine normale Robe, sondern auch ein Barett mit einer Schnur in Silber. Das habe ich noch nie gesehen, würde es aber gerne mal. So kamen in mir die Fragen auf: Was haben die für Fälle entschieden, wer hat an diesen Gerichten gearbeitet, wie haben die Richter – vermutlich waren es damals nur Männer – dort gearbeitet, und wo kamen die Richter im Jahr 1953 her? Diese Juristen müssen ja in der NS-Zeit oder kurz davor ihren Abschluss gemacht haben.

Was ich schon beobachtet habe ist, dass es im heutigen Disziplinarrecht Spuren gibt, die 100 Jahre und älter sind, einige Vorschriften hatten damals einen ähnlichen Wortlaut wie heute und wurden von Juristen auf ähnliche Sachverhalte angewendet. Vielleicht erklärt sich aus der Historie, wie sich manche Auslegungen entwickelt haben und woher gewisse rechtliche Konstruktionen kommen. Vielleicht erklärt sich sogar einiges aus dem anwaltlichen Berufsrecht, denn einige Formulierungen zu den Berufspflichten waren früher 1:1 mit Vokabeln belegt, die aus dem Disziplinarrecht stammen – der Staat hat also selbstständige Anwält:innen einem ähnlichen Konstrukt unterworfen, wie abhängige Beamte.

[…]

Rechtsanwalt Robert Hotstegs informiert über den Stand seiner Nachforschungen in unregelmäßigen Abständen auf einer Themenseite des Düsseldorfer Instituts für Dienstrecht unter www.difdi.eu.

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Gesundheitsmanagement und Dienstunfähigkeit in Behörden

Bericht über das Fachseminar am 19.10.2017 in Düsseldorf

1. Einleitung

In der täglichen Praxis ist zu beobachten, dass immer mehr Beamte wegen psychischer Belastungen oder körperlichen Einschränkungen vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Für den betroffenen Beamten sind die Auswirkungen elementar und auch der Dienstherr tut gut daran, das Verfahren rechtssicher zu gestalten.

Zu diesem Thema trafen sich am 19.10.2017 in Düsseldorf Personalverantwortliche aus Behörden, Personalräte und Rechtsanwälte, die ihren Schwerpunkt auf das Beamtenrecht legen, zu einem Fachseminar des Düsseldorfer Instituts für Dienstrecht.

Prof. Dr. Michael Koop, Präsident der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, eröffnete mit einem Vortrag zum behördlichen Gesundheitsmanagement die Fortbildung. Seit einigen Jahren erforscht er schwerpunktmäßig das betriebliche Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst, zuletzt auch unter dem Blickwinkel der Gesundheitsökonomik. Dr. Eberhard Baden, als Rechtsanwalt in Bonn seit über 30 Jahren auf das Gebiet des Beamten- und Disziplinarrechts spezialisiert, übernahm den juristischen Schwerpunkt des Seminars und berichtete über die rechtlichen Fallstricke einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit. Baden unterrichtet als Dozent u.a. junge Kollegen bei der Deutschen Anwaltakademie und ist auch in der Aus- und Fortbildung von Personalräten gefragt. „Gesundheitsmanagement und Dienstunfähigkeit in Behörden“ weiterlesen

Gesundheitsmanagement und Dienstunfähigkeit in Behörden

Kurzbericht über das Fachseminar am 19.10.2017 in Düsseldorf

1. Einleitung

Zu dem Thema „Gesundheitsmanagement und Dienstunfähigkeit in Behörden“ trafen sich am 19.10.2017 in Düsseldorf Personalverantwortliche aus Behörden, Personalräte und Rechtsanwälte, die ihren Schwerpunkt auf das Beamtenrecht legen, zu einem Fachseminar des Düsseldorfer Instituts für Dienstrecht.

Prof. Dr. Michael Koop
, Präsident der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, eröffnete mit einem Vortrag zum behördlichen Gesundheitsmanagement die Fortbildung. Dr. Eberhard Baden, als Rechtsanwalt in Bonn seit über 30 Jahren auf das Gebiet des Beamten- und Disziplinarrechts spezialisiert, übernahm den juristischen Schwerpunkt des Seminars und berichtete über die rechtlichen Fallstricke einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit. „Gesundheitsmanagement und Dienstunfähigkeit in Behörden“ weiterlesen